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Berufsbild:
Die Entwicklung der letzten Jahre zeigt, daß die zuweilen einseitige Sichtweise der Schulmedizin dem Bedürfnis der Menschen nach einer ganzheitlichen Behandlung nicht immer gerecht wird. Sogenannte 'alternative Heilmethoden', die in anderen Kulturkreisen längst zur anerkannten Standardmedizin gehören ( z. B. chinesische Medizin - Akupunktur ) erlangen hierdurch auch bei uns immer größere Bedeutung.
Unterstützt wird diese Entwicklung durch die Anhebung der Prüfungsanforderungen an Heilpraktiker. Entsprechend qualifiziert ausgebildete Heilpraktiker gewinnen deshalb zunehmend das Vertrauen der Patienten.
Der Beruf des Heilpraktikers ist neben dem Arzt als zweiter selbständiger Heilberuf gesetzlich geschützt und staatlich anerkannt. Viele private Krankenversicherungen und Beamtenkassen erkennen Heilpraktiker-Liquidationen an.
Zulassungsvoraussetzungen:
Um nach erfolgter Ausbildung zur Heilpraktikerprüfung vor dem Gesundheitsamt zugelassen zu werden, müssen Sie normalerweise folgende Dokumente vorlegen:
- Geburtsurkunde: Mindestalter bei der Prüfung: 25 Jahre
- Amtliches Führungszeugnis, nicht älter als drei Monate
- Schulabschlußzeugnis: mindestens Hauptschulabschluß
- Ärztliches Gesundheitszeugnis: Sie müssen frei von dauernd ansteckenden Krankheiten sein.
Behandlungsmöglichkeiten:
Hier seien nur einige Diagnose- und Therapieformen genannt, die der Heilpraktiker anwenden kann und die u.a. auch am Zentrum für Naturheilkunde und Homöopathie gelehrt werden:
Akupunktur: Nadeltherapie der verschiedenen Akupunkturpunkte
Elektroakupunktur: Bioenergetische Punktmessung / Therapie
Chirotherapie: Manuelle Therapie des Bewegungsapparates
Irisdiagnose: Untersuchung der Regenbogenhaut des Auges und ihrer Organbeziehung
Phytotherapie: Behandlung mit pflanzlichen Substanzen
Ozontherapie: Ozon-Sauerstofftherapie zur Erhöhung des Sauerstoffgehaltes aller Zellen und einem erhöhten Stoffwechsel
Homöopathie: Therapie, bei der die Krankheit mit Mitteln behandelt wird, die die gleiche Symptomatik hervorrufen können.
Ausleitungsverfahren: Z. B. Schröpfen, Baunscheidtieren, Blutegeltherapie
Ausbildungsmöglichkeiten:
Vollzeitstudium
1. Der Vollzeit-Vormittagskurs: 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr
- Die Ausbildung dauert 24 Monate und findet von Montag bis Donnerstag statt.
- Unterrichtsinhalte sind alle prüfungsrelevanten und darüberhinausgehende schulmedizinische und naturheilkundliche Themen in Theorie und Praxis.
- Zusätzlich werden laufend Praxis- und Vertiefungsseminare angeboten.
- Vor den staatlichen Prüfungsterminen werden spezielle Prüfungsvorbereitungskurse durchgeführt.
- Die Untersuchungsräume stehen den Studierenden zu Übungszwecken auch außerhalb der Unterrichtszeiten zur Verfügung.
- Videounterstützung der Ausbildung ist möglich.
Teilzeitstudium
2. Das Wochenendstudium: samstags 9.00 Uhr bis 14.00 Uhr 3. Das Abendstudium: freitags 17.00 Uhr bis 22.00 Uhr
- Die Ausbildung dauert 26 Monate.
- Unterrichtsinhalte sind alle prüfungsrelevanten und darüberhinausgehende schulmedizinische und naturheilkundliche Themen in Theorie und Praxis.
- Zusätzlich finden laufend Praxis- und Vertiefungsseminare statt.
- Vor den staatlichen Prüfungsterminen werden spezielle Prüfungsvorbereitungskurse durchgeführt.
- Die Untersuchungsräume stehen den Studierenden zu Übungszwecken auch außerhalb der Unterrichtszeiten zur Verfügung.
- Videounterstützung der Ausbildung ist möglich.
Video-Kombi-Studium
Diese Studienform sollte Interessenten mit sehr guten medizinischen Vorkenntnissen und Autodidakten vorbehalten bleiben. Beim Video-Kombi-Studium ist viel Eigeninitiative gefordert. Sie erhalten den schulmedizinischen Unterricht in Videoform.
Ein Videothemenkomplex ( z.B. Herz-Kreislauf ) verbleibt für max. 6 Wochen beim Studierenden. Zur Wiederholung dieser Themen können früher entliehene Themen erneut angefordert werden. Während der Studienzeit können Sie wahlweise zusätzlich 17 Unterrichte des Teilzeitstudiums besuchen.
Studiengebühren:
| Studienform |
Ratenzahlung |
Teilanzahlung mit Ratenzahlung |
Gesamtbetrag |
| Vollzeitstudium |
€ 285,- x 24 |
€ 1.800,- plus € 189,- x 24 |
€ 5.990,- |
| Teilzeitstudium |
€ 195,- x 26 |
€ 1.200,- plus € 139,- x 26 |
€ 4.440,- |
| Video-Kombi |
€ 149,- x 26 |
€ 1.000,- plus € 104,- x 26 |
€ 3.500,- |
Prüfung
Die Prüfungszulassung wird beantragt über das zuständige Landratsamt. Die Prüfung findet zentral im jeweiligen Bundesland statt.
Die schriftliche Prüfung besteht aus 60 Multiple-Choice-Fragen, von denen mindestens 45 Fragen ( 75 % ) richtig beantwortet sein müssen. Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 2 Stunden. Mit Bestehen der schriftlichen Prüfung werden Sie zur mündlichen Prüfung zugelassen, die ca. 30 bis 60 Minuten dauert und neben fachlichen Fragen auch eine praktische Überprüfung beinhalten kann.
Der prüfungsrelevante Stoff erstreckt sich über die gesamte Schulmedizin und einzelne naturheilkundliche Bereiche.
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