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Gebührenordnung für Bescheinigungen am Zentrum für Naturheilkunde und Homöopahtie
Für das Archivieren, Lagern, Suchen und Versenden von Bescheinigungen erlaubt sich das ZNH folgende Gebühren zu erheben. (Die Gebühren sind vor der Ausstellung auf das Konto Nr. 170 161 400 BLZ: 733 400 46, IBAN: DE1673340046170161400, BIC: COBA DE FF 733 zu überweisen oder im ZNH zu bezahlen.)
Bescheinigungen während der Ausbildung: kostenlos
Bescheinigungen bis 10 Jahre nach der Ausbildung: € 15,00
Bescheinigungen über 10 Jahre nach der Ausbildung: € 20,00
Finanzielle Förderung der Heilpraktikerausbildung
Einige Institutionen finanzieren die Ausbildungskosten zum Heilpraktiker:
Bundeswehr Der Berufsförderungsdienst der Bundeswehr übernimmt für Zeitsoldaten am Ende ihrer Dienstzeit die Ausbildungskosten.
DRV - Deutsche Rentenversicherung ehemals BFA -Bundesversicherungsanstalt für Angestellte Kann aus gesundheitlichen Gründen der erlernte Beruf nicht mehr ausgeübt werden, übernimmt die BFA ( nach Prüfung der Vorraussetzungen ) die Ausbildungskosten im Rahmen einer Umschulungsmaßnahme.
Stiftungen Einige gesundheitsorientierte Stiftungen übernahmen auch schon die Ausbildungskosten am Zentrum für Naturheilkunde und Homöopathie für ihre Mitglieder. Diese Träger setzen für die Übernahme der Kosten bestimmte Qualitätskriterien der Ausbildung voraus ( z. B. qualifizierte Dozenten, Mindeststundenzahl, Räumlichkeiten, Lehrplan etc. ). Das Zentrum für Naturheilkunde und Homöopathie ist diesbezüglich als eine der wenigen Ausbildungsstätten in Deutschland anerkannt.
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